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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und Thomas Schatz (im Folgenden Vermieter genannt). Dies gilt, insoweit als das zwischen Mieter und Vermieter nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

§1. Angebot und Vertrag

1.1 Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter dar. Der Vermieter wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären

1.2 Ein geschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar, Zubehör sowie Grundstück, wie in der Hausbeschreibung angegeben.

1.3 Der Vermieter vermietet das beschriebene Mietobjekt, dessen Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist

1.4 Das gemietete Objekt darf nicht ohne vorhergehende Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in der Beschreibung erlaubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.

1.5 Haustiere dürfen nicht im Haus allein gelassen werden. Für Haustiere wird eine Gebühr berechnet

§2 Preis

2.1 Die angegebenen Preise im Prospekt und im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser optional abschließbarer Kosten

2.2 Die Preise sind immer einschließlich Mehrwertsteuer

2.3 Die Höhe des Preises pro Übernachtung hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchige Aufenthalte können sich also saisonabhängig unterschiedliche Übernachtungspreise ergeben.

2.4 Die Kurabgabe wird gesondert durch das Travel-Center Fehmarn gemäß der jeweils geltenden Saison berechnet.

§3 Bezahlung

3.1 Die 1. Rate in Höhe von 20% des Mietpreises ist 14 Tage nach Vertragsschluss zahlungsfällig. Der Restbetrag, die 2. Rate, ist 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.

3.2 Bei Buchung später als 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertragsschluss zu zahlen, jedoch nicht später als am Tag der Schlüsselübergabe.

3.3 Mit der Zahlung der 1. Rate erkennt der Mieter die Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum an und erklärt sein Einverständnis.

3.4 Werden die 1. und die 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag annullieren.

3.5 Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums den Mietvertrag per Einschreiben schriftlich kündigen. Die Kündigung gilt erst ab dem Tag, an dem sie dem Vermieter physisch vorliegt.

§4 Kaution

4.1 Der Vermieter kann jederzeit eine Kaution verlangen. Diese wird mit der 2. Rate fällig und dient als Sicherheit dafür, dass das gemietete Objekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder abgegeben wird.

4.2 Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Abreise, wenn eine Kontrolle des Hauses durchgeführt wurde und zufriedenstellend ausgefallen ist, zurücküberwiesen.

§6 Reiserücktritt

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

bis zum 49. Tag vor Reiseantritt: 15 % vom Reisepreis, mindestens jedoch EUR 20,-

bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 60 % vom Reisepreis

bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 90 % vom Reisepreis

ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn)  100% des Reisepreises

Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Vermieter zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- Euro steht dem Vermieter trotzdem zu.

§5 Reiserücktrittsversicherung

5.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Preis hierfür wird je nach Mietpreis festgesetzt. Aktuelle Preis und Versicherungsbedingungen werden Ihnen auf Anfrage gerne zugeschickt.

5.2 Die Versicherung wird empfohlen bei: HanseMerkur Reiseversicherungs AG Siegfried-Weddells-Platz 1

20354 Hamburg

§6 Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazugehört, mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.

6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietobjekt sowie für das Inventar und ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthaltes passiert sind, vor Abreise im Fehmarn-Travel-Center zu melden. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem besenreinen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Dazu gehört auch aufräumen, Geschirr spülen, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie Mülleimer leeren. Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem Grundstück müssen beseitigt werden.

6.4 Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.

§7 Pflichten des Vermieters

7.1 Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum Mietobjekt gehören ( z.B. Bademöglichkeiten, Angelmöglichkeiten, Straßensperrungen, Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). Der Vermieter übernimmt auch keine Verantwortung für eine Wertminderung des Ferienaufenthaltes durch z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbot, Wassermangel usw.)

7.2 In Verbindung mit diesem Vertrag schließt der Vermieter keine Versicherung für Personen- oder Sachschäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes evtl. entstehen

§ 8 Reklamationen

8.1 Eventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Reinigung sind dem Travel-Center Fehmarn sofort nach der Ankunft zu melden.

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Travel Center Fehmarn eine angemessene Zeit einzuräumen, um die Fehler oder Mängel zu beheben. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten zu verringern.

8.3 Erfolgen die Behebung nicht zufriedenstellend, ist dies dem Travel Center Fehmarn umgehend zu melden.

§9 Höhere Gewalt

9.1 Der Mietvertrag kann auf Grund höherer Gewalt ( Krieg, Streik, Epidemien, Natur- und Umweltkatastrophen oder Ähnliches) oder aufgrund anderer Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung vom Vermieter gekündigt werden.

§ 10 Streitfälle

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

 

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